Diese schlüssige Befundung von Architektin DI E. Kabelis-Lechner sollte umgehend weitergeschickt werden an unsere - seit gestern neue - politische Spitze.
Nun sind wir ja vielleicht erlöst von derlei behördl. „Willkür“ im Grazer Baugeschehen. Diese Bezeichnung stammt aus einem vernichtenden Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes, einen ähnlich gelagerten Fall in Graz betreffend, welches mir vorliegt.
Und falls die Frage auftaucht, warum die Wahl so ausgegangen ist, wie sie ist: die von Architektin Kabelis-Lechner aufgezeigten Beispiele sind nur einige der Antworten an den Herrn Ex-Bürgermeister.
Es gibt aber noch einen anderen Weg, sich gegen diese „willkürliche“ (Zitat) Sichtweise der Baugesetze in Graz zu wehren, nur wissen muß man’s: nämlich bis zum Verfassungs-Gerichtshof zu gehen und zwar gleich nach dem Erkenntnis des VwGH, dem Ende des Instanzenwegs. Dieser gibt wiederholt der örtl. Baubehörde Recht, ohne überzeugende Argumente.
Wenn man aber die Kraft (und das Geld) aufbringen will, zahlt sich folgendes immer wieder aus: nämlich zum Schluß des Instanzenwegs beim Verfassungsgerichtshof vorstellig zu werden!
Wie oben schon angedeutet haben wir das in meiner Nachbarschaft durchgezogen - mit größtem Erfolg!
Bauen entgegen geltende Baugesetzen
Diese schlüssige Befundung von Architektin DI E. Kabelis-Lechner sollte umgehend weitergeschickt werden an unsere - seit gestern neue - politische Spitze.
Nun sind wir ja vielleicht erlöst von derlei behördl. „Willkür“ im Grazer Baugeschehen. Diese Bezeichnung stammt aus einem vernichtenden Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes, einen ähnlich gelagerten Fall in Graz betreffend, welches mir vorliegt.
Und falls die Frage auftaucht, warum die Wahl so ausgegangen ist, wie sie ist: die von Architektin Kabelis-Lechner aufgezeigten Beispiele sind nur einige der Antworten an den Herrn Ex-Bürgermeister.
Es gibt aber noch einen anderen Weg, sich gegen diese „willkürliche“ (Zitat) Sichtweise der Baugesetze in Graz zu wehren, nur wissen muß man’s: nämlich bis zum Verfassungs-Gerichtshof zu gehen und zwar gleich nach dem Erkenntnis des VwGH, dem Ende des Instanzenwegs. Dieser gibt wiederholt der örtl. Baubehörde Recht, ohne überzeugende Argumente.
Wenn man aber die Kraft (und das Geld) aufbringen will, zahlt sich folgendes immer wieder aus: nämlich zum Schluß des Instanzenwegs beim Verfassungsgerichtshof vorstellig zu werden!
Wie oben schon angedeutet haben wir das in meiner Nachbarschaft durchgezogen - mit größtem Erfolg!
DI Gerda Missoni, Graz